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Amtssprache ist die offiziell festgelegte Sprache der Behörden eines Landes oder einer internationalen Organisation. Sie wird sowohl von den Behörden untereinander als auch für die Kommunikation zwischen Ämtern und Bürgern verwendet. Innerhalb eines Landes können parallel mehrere Amtssprachen existieren. Als Synonyme zur Amtssprache gelten Staatssprache, offizielle Sprache oder Behördensprache.
Die Amtssprache ist die offizielle Sprache eines Staates. In dieser Sprache werden Gesetze erlassen, Verwaltungsakte verfasst, gerichtliche Verhandlungen geführt oder Auskünfte an Bürger erteilt. Werden bei einer Behörde in einer fremden Sprache Anträge gestellt oder Nachweise eingereicht, verlangt diese üblicherweise eine Übersetzung in der Amtssprache eines Landes.
Durch die Festlegung auf eine einheitliche Sprache soll die Kommunikation zwischen Regierung, Behörden und Staatsbürgern ermöglicht bzw. vereinfacht werden.
Auch bei internationalen Behörden wie der Europäischen Union (EU) gibt es Amtssprachen. In der EU sind aktuell 24 Sprachen als Amts- und Arbeitssprachen anerkannt, abgeleitet von den Amtssprachen der 27 Mitgliedsstaaten. Die EU setzt auf sprachliche Vielfalt und räumt daher jedem Bürger das Recht ein, sich in seiner jeweiligen Landessprache an die Behörde zu wenden. Aus diesem Grund beschäftigt die EU-Verwaltung zahlreiche Dolmetscher und Übersetzer.
In Deutschland ist die Amtssprache Deutsch. Deutsch gilt dabei als Oberbegriff für Hochdeutsch, Plattdeutsch und alle Dialekte.
Die meisten Länder haben wie Deutschland nur eine Amtssprache. Es gibt jedoch auch Beispiele für Länder mit zwei oder mehreren Amtssprachen. Die Schweiz etwa hat mit Französisch, Italienisch, Deutsch und Bündnerromanisch gleich vier Amtssprachen. In Luxemburg gelten die drei Amtssprachen Französisch, Deutsch und Luxemburgisch. In Belgien wird auf Französisch, Deutsch und Niederländisch kommuniziert. In Finnland gelten die Amtssprachen Finnisch und Schwedisch. Länder mit mehreren Amtssprachen einigen sich zur internen Verständigung häufig auf eine gesonderte Arbeitssprache.
Die Amtssprache ist die offizielle Sprache eines Landes, die nicht immer die tatsächlichen Muttersprachen der dort lebenden Bürger widerspiegelt.
Die Landessprache oder Nationalsprache ist die Sprache, die von der Mehrheit der Bevölkerung gesprochen wird.
Eine Arbeitssprache ist die festgelegte Sprache der Verständigung innerhalb einer internationalen Organisation wie z.B. der Europäischen Union.
Eine Verkehrssprache ist die Sprache, die zur Kommunikation im Fremdenverkehr und Fernhandel dient.
Eine Amtssprache ist die offizielle Sprache eines Landes, in der die Regierung, Behörden und Bürger miteinander kommunizieren.
Auf der ganzen Welt gibt es circa 6500 Amtssprachen.
Die Amtssprache ist die offiziell geregelte und von Behörden verwendete Sprache in einem Land, während die Landessprache die tatsächlich gesprochene Sprache der dort lebenden Bürger meint.
Amtssprache und Staatssprache werden synonym zueinander verwendet.
In einigen Ländern ist keine offizielle Amtssprache definiert, zum Beispiel in Kenia, Kiribati, Mauritius, Narau, Palau und Fidschi.
In verschiedenen Ländern werden Anstrengungen betrieben, die Gebärdensprache gesetzlich zu verankern. In Neuseeland ist die Neuseeländische Gebärdensprache neben Englisch und Māori tatsächlich als eine der offiziellen Amtssprachen festgelegt.
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