Wie viel kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Die Kosten für eine Beglaubigung liegen für alle Dokumente bei CHF 15.00 pro Dokument. Hinzu kommen die Kosten für die Übersetzung pro Wort. Wenn von den vereidigten Übersetzerinnen bzw. Übersetzern nur wenige Seiten beglaubigt werden sollen, fallen CHF 6.50 pro Seite an.
Beglaubigte Übersetzungen von vereidigten Übersetzerinnen und Übersetzern.
In vielen Fällen wird neben der Übersetzung auch eine Beglaubigung dieser durch sogenannte vereidigte Übersetzer/innen benötigt. Bei einer beglaubigten Übersetzung handelt es sich um ein offizielles Dokument, welches bei in- und ausländischen Behörden sowie vor Gericht vorgelegt werden kann. Die oder der beeidigte Übersetzer/in bringt Stempel, Unterschrift und einen Bestätigungsvermerk auf der Übersetzung auf, bestätigt damit die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Übersetzung und haftet damit für den Inhalt der beglaubigten Übersetzung. Aufgrund der thematischen Vielfalt werden beglaubigte Übersetzungen für unterschiedliche Anlässe und von unterschiedlichen Zielgruppen benötigt. Privatpersonen benötigen beglaubigte Übersetzungen beispielsweise, wenn Abschlusszeugnisse, der Führerschein oder ein Arztbericht übersetzt werden sollen. Firmenkunden lassen Handelsregisterauszüge, Geschäftsberichte oder Jahresabschlüsse beglaubigt übersetzen.
Nur vereidigte Übersetzer/innen können beglaubigte Übersetzungen ausstellen
Nicht alle Übersetzer/innen dürfen Übersetzungen beglaubigen. Hierfür ist eine sogenannte Ermächtigung des zuständigen Kantonsgerichts notwendig. Dazu müssen vorher die persönliche Eignung sowie benötigte Fachkenntnisse nachgewiesen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass vereidigte Übersetzer/innen die Inhalte korrekt in die Zielsprache übertragen können. Das ist sehr wichtig, denn vereidigte Übersetzer/innen übernehmen rechtliche Verantwortung für die Übersetzung und bezeugen, dass das Dokument vollständig und korrekt in die Zielsprache überführt wurde. Übrigens: Die Worte „vereidigter Übersetzer“ und „beeidigter Übersetzer“ sind synonym zu verstehen. Sie erstellen die beglaubigte Übersetzung. Was es jedoch nicht gibt, sind beglaubigte Übersetzer/innen.
Dateiformate für beglaubigte Übersetzungen
Oft liegt für Dokumente, für welche eine beglaubigte Übersetzung benötigt wird, keine editierbare Datei vor. Grund hierfür ist, dass Zeugnisse, Handelsregisterauszüge und ähnliche offizielle Dokumente meist postalisch durch die ausstellende Behörde zugestellt werden. Sie liegen nur in Schriftform und nicht in elektronischer Textform vor. Deswegen werden beglaubigte Übersetzungen oft aus eingescannten Dokumenten angefertigt. Generell können für beglaubigte Übersetzungen alle Dateiformate verwendet werden und vereidigte Linguistinnen und Linguisten wissen, wie mit nicht editierbaren Scans und PDF-Dateien umzugehen ist. Dennoch gibt es einige Tipps, auf die du beim Thema Dateiformate für beglaubigte Übersetzungen achten kannst: Achte auf eine möglichst gute Auflösung deiner Dokumente, diese sollte mindestens 150 dpi betragen. Du erleichterst den vereidigten Übersetzer/innen die Arbeit, wenn deine Texte gut leserlich sind. Achte ausserdem auf die Vollständigkeit deiner Dokumente, auch der Briefkopf und die Fusszeile sind wichtige Informationen für beglaubigte Übersetzungen. Versende die Dokumente in Farbe und nicht in Schwarz-Weiss oder nutze wenn möglich einen Scanner und fotografiere die Dokumente nicht ab. Wenn du keinen Scanner zur Hand hast, dann achte beim Abfotografieren besonders auf die Qualität und darauf, dass das ganze Dokument sichtbar ist. Wenn du genauere Informationen zum Thema Dateiformate für die Übersetzung suchst, dann hilft dir unser Lexikonartikel zu diesem Thema weiter: Dateiformate.