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Die Kosten für eine Beglaubigung liegen für alle Dokumente bei 15,00 EUR pro Dokument. Hinzu kommen die Kosten für die Übersetzung pro Wort. Wenn nur wenige Seiten durch einen vereidigten Übersetzer beglaubigt werden sollen, fallen 6,50 EUR pro Seite an.
In vielen Fällen wird neben der Übersetzung auch eine Beglaubigung dieser durch einen sogenannten vereidigten Übersetzer benötigt. Bei einer beglaubigten Übersetzung handelt es sich um ein offizielles Dokument, welches bei in- und ausländischen Behörden sowie vor Gericht vorgelegt werden kann.
Der beeidigte Übersetzer bringt seinen Stempel, seine Unterschrift und einen Bestätigungsvermerk auf der Übersetzung auf, bestätigt damit die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Übersetzung und haftet damit für den Inhalt der beglaubigten Übersetzung.
Aufgrund der thematischen Vielfalt werden beglaubigte Übersetzungen für unterschiedliche Anlässe und von unterschiedlichen Zielgruppen benötigt. Privatpersonen benötigen beglaubigte Übersetzungen beispielsweise, wenn Abschlusszeugnisse, der Führerschein oder ein Arztbericht übersetzt werden sollen. Firmenkunden lassen Handelsregisterauszüge, Geschäftsberichte oder Jahresabschlüsse beglaubigt übersetzen.
Nicht alle Übersetzer dürfen Übersetzungen beglaubigen. Hierfür ist eine sogenannte Ermächtigung des zuständigen Landgerichts notwendig. Dazu müssen vorher die persönliche Eignung sowie benötigte Fachkenntnisse nachgewiesen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass der vereidigte Übersetzer die Inhalte korrekt in die Zielsprache übertragen kann. Das ist sehr wichtig, denn der vereidigte Übersetzer übernimmt rechtliche Verantwortung für die Übersetzung und bezeugt, dass das Dokument vollständig und korrekt in die Zielsprache überführt wurde.
Übrigens: Die Worte „vereidigter Übersetzer“ und „beeidigter Übersetzer“ sind synonym zu verstehen. Sie erstellen die beglaubigte Übersetzung. Was es jedoch nicht gibt, sind beglaubigte Übersetzer.
Oft liegt für Dokumente, für welche eine beglaubigte Übersetzung benötigt wird, keine editierbare Datei vor. Grund hierfür ist, dass Zeugnisse, Handelsregisterauszüge und ähnliche offizielle Dokumente meist postalisch durch die ausstellende Behörde zugestellt werden. Sie liegen nur in Schriftform und nicht in elektronischer Textform vor.
Deswegen werden beglaubigte Übersetzungen oft aus eingescannten Dokumenten angefertigt.
Generell können für beglaubigte Übersetzungen alle Dateiformate verwendet werden und vereidigte Linguisten wissen, wie mit nicht editierbaren Scans und PDF-Dateien umzugehen ist. Dennoch gibt es einige Tipps, auf die du beim Thema Dateiformate für beglaubigte Übersetzungen achten kannst:
Wenn du genauere Informationen zum Thema Dateiformate für die Übersetzung suchst, dann hilft dir unser Lexikonartikel zu diesem Thema weiter: Dateiformate.
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