Vereidigte Übersetzer:innen sind Dolmetscher:innen oder Übersetzer:innen, die vor einem Landgericht, einem Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde einen allgemeinen Eid abgelegt hat. Die vereidigten Übersetzer:innen, auch beeidigte oder beglaubigte Übersetzer:in genannt, sind damit in der Lage, Dokumente mit amtlichem Charakter in eine andere Sprache zu übertragen und zu beglaubigen.
Vereidigte Übersetzer:innen oder Dolmetscher:innen kommen zum Einsatz, wenn ein offizielles Dokument wie ein Gerichtsurteil oder eine Urkunde übersetzt werden soll. Die Schriftstücke behalten nur dann ihre Rechtsgültigkeit, wenn die Übersetzung durch vom Gericht bestellten Übersetzer:innen vorgenommen werden. Beglaubigte Übersetzungen werden häufig im Rahmen von Firmengründungen, Einbürgerungsverfahren, binationalen Eheschließungen oder Auswanderungen benötigt. Auch bei Gerichtsprozessen werden staatlich anerkannte Übersetzer:innen hinzugezogen, wenn etwa die Angeklagten nicht die Landessprache beherrschen.
Aufgaben von beeidigten Übersetzer:innen
Die wichtigsten Aufgaben von vereidigten Übersetzer:innen sind die Übersetzung und Beglaubigung von amtlichen Dokumenten, z.B. Verfahrensakten von zivil- oder strafrechtlichen Verfahren, notariellen Urkunden, Verwaltungsdokumenten, Unterlagen zur Vorlage beim Standesamt, Verträgen und Zeugnissen.
Vereidigte Übersetzer:innen – Berufsbezeichnung
Die Berufsbezeichnung kann je nach Bundesland variieren. Das liegt daran, dass die allgemeine Beeidigung bzw. Ermächtigung von Dolmetscher:innen dem Recht des jeweiligen Bundeslandes unterliegt, das eigene Gesetze für die Anfertigung beglaubigter Übersetzungen erlässt. Gängige Berufsbezeichnungen sind vereidigter Übersetzer, beglaubigter Übersetzer, beeidigter Übersetzer, vereidigter Dolmetscher, staatlich anerkannter Übersetzer und eidesstattlicher Übersetzer. Die Begriffe sind als gleichwertig zu betrachten.
Vereidigte Dolmetscher:in werden – Voraussetzungen
Wer vereidigte Übersetzer:in werden möchte, muss dafür vom zuständigen Landgericht öffentlich bestellt werden. Voraussetzung für den Beruf ist das Beherrschen von mindestens zwei Sprachen auf gehobenem Niveau und eine fundierte Ausbildung als Übersetzer, idealerweise akademischer Natur. Nach dem Ablegen einer staatlichen Prüfung ist es ratsam, zunächst einige Jahre Berufserfahrung zu sammeln. Um den Status als vereidigte Übersetzer:in zu erhalten, muss man einen Antrag beim zuständigen Landgericht stellen. Dort werden die fachliche Befähigung und persönliche Eignung für die Sprachvermittlung bei Behörden, Gerichten und Notaren überprüft. Erst dann werden Bewerber:innen vom zuständigen Gericht vereidigt und dürfen sich öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzer:in nennen.
Vereidigte Dolmetscher:innen – Kosten
Vereidigte Dolmetscher:innen und Übersetzer:innen können Ihr Honorar grundsätzlich selbst festlegen. Als Grundlage zur Berechnung des Verdienstes dient das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG), wonach die Kosten bei 85 Euro pro Stunde liegen. Dazu kann eine Beglaubigungsgebühr von 5 bis 20 Euro kommen. Manche Übersetzer:innen berechnen ihre Preise nach Normzeile.
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FAQ: Weitere Fragen zu vereidigten Übersetzer:innen
Was kosten vereidigte Übersetzer:innen?
Die Kosten für eine Übersetzungsleistung liegen laut Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) bei 85 Euro pro Stunde. Die Preise variieren aber je nach Auftrag, Übersetzer:in und Sprache. Zusätzlich kann eine Gebühr für die Beglaubigung anfallen.
Wie kann man sich als Übersetzer:in beeidigen lassen?
Voraussetzung, um sich als Übersetzer:in beeidigen zu lassen, ist das Ablegen einer staatlichen Prüfung. Anschließend muss eine Beeidigung beim zuständigen Gericht beantragt werden, was mit einer Eignungsprüfung einhergeht. Wurden Bewerber:innen für geeignet befunden, so müssen sie ein Eid darauf ablegen, dass sie ihrer Arbeit treu und gewissenhaft nachgehen werden.
Wie wird man beeidigte Übersetzer:in?
Um auf diesen Titel zugreifen zu können, müssen Übersetzer:innen von einem Berufungsgericht ausgewählt werden. In einem Eignungstest müssen die Bewerber:innen ihre Eignung nachweisen. Anschließend bekommen sie ein Siegel, mit dem sie künftig Dokumente beglaubigen dürfen.
Wie finde ich qualifizierte vereidigte Übersetzer:innen?
In der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustiz-Verwaltungen (https://www.justiz- dolmetscher.de/Recherche/) sind sämtliche beeidigte Dolmetscher:innen und Übersetzer:innen zu finden. Verschiedene Suchfilter erleichtern die Suche nach geeigneten Übersetzer:innen.
Welche Unterlagen oder amtlichen Dokumente müssen von vereidigten Übersetzer:innen übersetzt werden?
Beeidigte Übersetzer:innen übersetzen und beglaubigen ganz unterschiedliche Arten von Dokumenten, darunter Gerichtsunterlagen, Verwaltungsdokumente oder Urkunden.
Wie erkennt man eine korrekte Beglaubigung?
Eine beglaubigte Übersetzung ist daran zu erkennen, dass Übersetzer:innen unter das Dokument eine Beglaubigungsformel mit ihrer Unterschrift setzen. Wichtig ist, dass sowohl das Originaldokument als auch die Übersetzung beglaubigt werden.
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